Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt

Vorübergehender Aufenthalt in stationärer Einrichtung

Immer wieder brauchen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer schweren Krankheit für einige Wochen Pflege um danach eine Reha-Maßnahme anzutreten oder nach Hause zurück zu kehren. 

Ab dem 01.01.2016 haben Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen. Somit ist die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad.

Wir beraten Sie gerne:

  • Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege & Pflegeversicherung,
  • Unterstützung und Entlastung bei Fragen der häuslichen Betreuung und Unterstützung,
  • Informationen über Hilfs- und Entlastungsangebote, Klärung von Finanzierungsfragen,
  • Hilfestellung und Unterstützung bei Angeboten, Koordination und Organisation verschiedener Dienste.

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