Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.

Sie benötigten für eine begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Für die Menschen, die nur vorübergehend bei uns wohnen, stehen bereits geschmackvoll und freundlich eingerichtete Zimmer zur Verfügung. Jedes Appartement hat einen Anschluss für Radio und Kabel-TV, ein Telefon kann auf Wunsch problemlos installiert werden.

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