Stiftung - Stifter werden

Steuervorteile

Der Staat honoriert die Förderung von gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken. Mit einer eigenen Stiftung im Stiftungszentrum des Roten Kreuzes Ostallgäu können Sie alle zusätzlichen Steuervorteile ausschöpfen, die Stiftungen gegenüber Zuwendungen an gemeinnützige Vereine haben.

Eine Stiftung basiert auf einem Vermögensstock, dessen Zinsen an die geförderten Projekte ausgeschüttet werden. Die Planbarkeit der Erträge sowie die Tatsache, dass eine Stiftung ihr Grundkapital in der Regel nicht antastet, macht es möglich, Ziele über einen langen Zeitraum zu verfolgen. Möglichkeiten der Stiftung gibt es viele: Spende, Zustiftung, Treuhandstiftung, Stiftungsfonds, Stifterdarlehen, Projektförderung.

Erlass der Erbschaftsteuer

Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach Erbfall an eine steuerbegünstigte Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Gestaltung der Stiftung durch den Stiftungsgründer

Mit einer eigenen Stiftung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hilfe selbst zu gestalten. In der Stiftungssatzung legen Sie unter anderem fest:

  • den Namen der Stiftung
  • den Stiftungszweck
  • die Höhe des Grundstockvermögens
  • die Besetzung des Vorstands 

Name, Stiftungszweck und höhe des Grundstockvermögens

Den Name der Stiftung, den Zweck und die Höhe des Grundstockvermögens der Stiftung legen alleine Sie, als Gründer der Stiftung, fest.

Vorstand

Jede Stiftung benötigt einen ehrenamtlichen Stiftungsvorstand. Als Stifter können Sie das Vorstandsamt selbst übernehmen oder eine Person Ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe betrauen. Selbstverständlich können Sie auch das Rote Kreuz im Ostallgäu damit beauftragen, einen ehrenamtlichen Vorstand für Ihre Stiftung zu benennen. In jedem Fall ist sichergestellt, dass die jährlichen Stiftungserträge im Rahmen des von Ihnen gewählten Stiftungszwecks eingesetzt werden.

Verwaltung der Stiftung

Basisverwaltung

Die Treuhandstiftungen werden im Stiftungszentrum des Rotes Kreuzes Ostallkgäu verwaltet. Mit der Basisverwaltung sind die wichtigsten Verwaltungstätigkeiten abgedeckt: Wir richten Ihnen ein eigenes Stiftungskonto ein, auf dem Sie auch Spenden empfangen können. Wir übernehmen für Sie die Kontoführung und erstellen die Jahresrechnungen, die vom Finanzamt regelmäßig geprüft werden. Auch alle weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt übernehmen wir im Rahmen der Basisverwaltung.

Verwaltungskosten

Die Kosten für die Basisverwaltung werden Ihrer Stiftung zum Jahresende in Rechnung gestellt und belaufen sich lediglich auf 3% der jährlichen Stiftungseinnahmen, bestehend aus Spenden und Zinserträgen. Bei einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro und Stiftungseinnahmen von 2.000 Euro sind dies 60 Euro. Maximal werden für die Verwaltung einer Stiftung pro Jahr 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Zuwendungen an die Stiftung, die zur Erhöhung des Grundstockvermögens dienen, sind von der Verwaltungsgebühr ausgenommen.

Individueller Service

Auf Wunsch bieten wir zusätzliche individuelle Serviceleistungen für Informationsarbeit und Spendenaufrufe an: Beispielsweise entwerfen wir Stiftungsbroschüren oder Spendenfaltblätter. Diese Serviceleistungen bieten wir zu Selbstkosten an.

Kontrolle der Stiftung

Prüfung der Stiftungen

Jede Stiftung im Stiftungszentrum des Roten Kreuzes Ostallgäu verfügt über eine separate Buchhaltung. So können Sie den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehen. Zusätzlich wird die Stiftung regelmäßig vom Finanzamt geprüft und im Rahmen der Prüfung des Treuhänders jährlich durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrolliert.

Verwendung der Gelder

Wie die Erträge aus Ihrer Stiftung verwendet werden, haben Sie bereits in der Stiftungssatzung festgelegt. Über die konkrete Verwendung der Gelder entscheidet der Vorstand Ihrer Stiftung. Angenommen, Sie haben im Stiftungszweck die Förderung von sozial benachteiligten Mädchen und jungen Frauen festgelegt, dann können die jährlichen Erträge aus Ihrer Stiftung nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Der Vorstand der Stiftung wählt das konkrete Förderprojekt aus, das Ihre Stiftungsmittel erhalten soll.

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