Impfzentren Marktoberdorf + Kaufbeuren: TERMINVEREINBARUNG über 80jährige
BRK Kreisverband Ostallgäu
Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität haben Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die Online-Terminvereinbarung ist ab 11. Januar 2021 möglich. Klicken Sie bitte auf folgenden Link und folgen Sie den Anweisungen der Online-Registrierung
impfzentren.bayern
- Für die Online-Terminvereinbarung benötigen Sie eine E-Mailadresse und eine Handynummer. Wir bitten alle über 80jährigen, die dies nicht haben, sich von Angehörigen oder Bekannten online für die Impfung registrieren zu lassen.
- Sind Sie über 80 Jahre und haben keine eigene Mailadresse/Mobilnummer bzw. kennen niemanden, der Sie online anmelden kann, dann können Sie sich telefonisch (Montag - Sonntag: 8.00 Uhr - 16.00 Uhr) registrieren unter Angabe von Name, Vorname, Wohnort und Telefonnumer.
Impfzentrum Marktoberdorf: Tel. 08342 - 911 990,
Impfzentrum Kaufbeuren: Tel. 08341 - 908 23 51
Hinweis: Es kann durchaus möglich sein, dass die Telefonleitungen in der Anfangsphase nach Versenden der Briefe sehr frequentiert sein werden. - Über die Telefonnummer des Impfzentrums können Ihnen keine Fragen zur Impfung beantwortet werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie diese am Tag der Impfung mit dem Arzt abklären oder Sie kontaktieren diesbezüglich vorab Ihren Hausarzt.
Alle Personen, die sich in einem Impfzentrum registriert haben, werden erfasst und vom Impfzentrum kontaktiert, sobald Impftermine (Impfstoff) verfügbar sind. Das heißt, es erfolgt nicht automatisch nach Anmeldung ein sofortiger Impftermin durch das Impfzentrum. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich nur einmal registrieren und werden automatisch kontaktiert, sobald Sie an der Reihe sind. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum ist daher nicht erforderlich. Bitte verzichten Sie auch auf Nachfragen, da dies die Kapazitäten der Impfzentren belastet und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.
Wo soll ich mich anmelden/impfen lassen:
Impfzentrum Kaufbeuren
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren und des nördlichen Landkreises Ostallgäu. Bei Bedarf können Sie sich ins Impfzentrum selbstverständlich durch eine Person begleiten lassen.
- Adresse: Impfzentrum Kaufbeuren, Alte Weberei (ehem. Lebensmittelmarkt), 87600 Kaufbeuren
- Parken (PKW): Parkhaus 'Am Kunsthaus', Neugablonzer Str. 3, Ausgang in Richtung 'Alte Weberei' nehmen, drei Minuten Fußweg
- Anfahrt (ÖPNV): Zentraler Omnibusbahnhof 'Plärrer', von dort fünf Minuten Fußweg
- Zugang Gebäude: Der Zugang ist ebenerdig barrierefrei möglich.
Impfzentrum Marktoberdorf
Alle Bürgerinnen und Bürger aus dem südlichen Landkreis Ostallgäu. Bei Bedarf können Sie sich ins Impfzentrum selbstverständlich durch eine Person begleiten lassen.
- Adresse: Impfzentrum Marktoberdorf, Nordstraße 12, 87616 Marktoberdorf
- Parken (PKW): Parkplätze sind vor Ort vorhanden
- Anfahrt (ÖPNV): RBA Linie 53 (Marktoberdorf - Kaufbeuren) Haltestelle 'Marktoberdorf Nord'
- Zugang Gebäude: Der Zugang ist ebenerdig barrierefrei möglich.
Vorbereitung der Impfung
Wer einen Impftermin erhalten hat, sollte seinen Impfausweis, falls vorhanden, zur Impfung mitbringen. Folgende Unterlagen sind vor der Impfung herunterzuladen und jeweils zwei unterschriebene Ausfertigungen mitzubringen. (Wir empfehlen die Unterlagen wegen möglicher Aktualisierungen erst kurz vor dem Termin herunterzuladen):
- Einwilligungsbogen in die Schutzimpfung gegen COVID-19
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COCID-19
- Nur für betreute Personen: Einwilligung des Betreuers/die Betreuerin (einfacher Ausdruck zur Impfung mitbringen)
Des weiteren finden Sie zur Vorbereitung (diese müssen nicht mitgebracht werden) die
Die Verantwortlichen bitten alle Impfwilligen bzw. deren Angehörige sich im Vorfeld in der Presse und auf unserer Webseite sowie auf den Seiten des Bayerisches Gesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung und Bundesgesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung über die Impfung ausführlich zu informieren.
Der Organisationsstab weist ausdrücklich darauf hin, dass alle jüngeren Personen, die noch nicht 80 Jahre alt sind, derzeit (Januar) keinen Impftermin bekommen werden. Diese müssen sich noch gedulden und werden über die Presse und online informiert, sobald für diese Personen eine Impfung möglich ist.
Weitere wichtige Informationen
Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten (Personalausweis) ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Für das persönliche Gespräch soll genug Zeit bleiben. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird der Impfwillige geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI und die Datenschutzinformationen herunterladen:
Neben der Terminbestätigung muss der Personalausweis sowie der Impfausweis, falls vorhanden, zur Impfung mitgebracht werden. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI und die Datenschutzinformationen herunterladen:
Impfungen durch medzinisches Personal
Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie geschultes medizinisches Fachpersonal werden die Impfungen durchführen. Mit Stand 15. Dezember 2020 haben sich in Bayern rund 6.000 Vertragsärztinnen und -ärzte bereiterklärt, sich an der Durchführung der Impfungen zu beteiligen.
Anzahl der benötigten Impfungen pro Person
Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand weniger Wochen erforderlich.
Schutzimpfung gegen das Coronavirus – eine verantwortungsvolle Entscheidung
Es gibt keine Impfpflicht. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Vor der Impfung findet in den Impfzentren eine ausführliche Beratung und Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte statt.
Kosten der Impfungen
Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Wo muss ich mich impfen lassen
Es ist vorgesehen, dass sich BürgerInnen aus dem nördlichen Landkreis Ostallgäu und Kaufbeuren im Impfzentrum Kaufbeuren impfen lassen und BürgerInnen aus dem südlichen Landkreis in Marktoberdorf. Es steht jedoch jedem Impfwilligen grundsätzlich offen, sich an einem anderen Impfzentrum impfen zu lassen.
Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?
Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.
Bisherige Erkenntnisse zu möglichen Nebenwirkungen
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden anhand der Ergebnisse aus den klinischen Studien die erwünschten und die unerwünschten Wirkungen der Impfstoffe bewertet. Die zum Zeitpunkt der Zulassung bekannten Nebenwirkungen werden in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe publiziert. Nach der Marktzulassung der Impfstoffe wird deren Anwendung engmaschig und streng überwacht. Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts.
Weitere aktuelle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier Bayerisches Gesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung und Bundesgesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung.

