DRK will Ehren- und Hauptamtliche einsetzen: „Spielplatzkümmerer“ sollen auf Abstand und Hygiene achten

Deutsches Rotes Kreuz

In der Debatte über die Wiederöffnung der Spielplätze unterstützt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Anregung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, „Spielplatzkümmerer“ einzusetzen. Diese sollen bei den Kindern auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln achten. Darüber haben sich DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt und Bundesfamilienministerin Giffey in einem Gespräch ausgetauscht. „Es ist wichtig, dass die Kinder wieder miteinander an der frischen Luft spielen können. Dennoch müssen die Verhaltensregeln zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus eingehalten werden, daher ist der Einsatz von Spielplatzkümmerern sinnvoll“, sagt Hasselfeldt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), deren Mitglied das DRK ist, erarbeite derzeit ein Konzept, wie offene Bewegungs- und Erlebnisräume auch in Pandemiezeiten sicher genutzt werden können. Demnach sollen Haupt- und Ehrenamtliche als Spielplatzkümmerer eingesetzt werden. Diese sollen darauf achten, dass sich nur eine bestimmte Anzahl an Kindern gleichzeitig auf dem Spielpatz befindet, was bei großem Andrang etwa durch Zeitfenster geregelt werden könne. Zudem sollen sie die Eltern darauf hinweisen, dass die Kinder sich beim Spielen nicht zu nah kommen sollen. Auch die Spielgeräte sollen regelmäßig gereinigt werden. „Aufgrund der eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen kämpfen viele Eltern mit einer Doppelbelastung. Ein Drittel der Kinder hat keinen ausreichenden Zugang zu Bewegungsmöglichkeiten im Freien. Für viele Mütter und Väter wird es daher eine große Erleichterung sein, zu wissen, dass ihre Kinder wieder auf einem Spielplatz sein können“, sagt Hasselfeldt.

Spielplatzkümmerer sollen Eltern auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln hinweisen, damit möglichst viele Kinder von der Öffnung der Spielplätze profitieren können, so Hasselfeldt. Wenn eine Kommune das Konzept aufgreift und umsetzt, können sich Freiwillige, die sich als Spielplatzkümmerer engagieren möchten, bei ihrer lokalen DRK-Gliederung melden.

Das von der BAGFW erarbeitete Konzept soll von den Kommunen unkompliziert umgesetzt werden, damit die Kinder schnell wieder einen sicheren Zugang zu den Spielstätten haben. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, das soziale Dienste unter den Schutzschirm der Bundesregierung stellt, sieht die Bereitstellung von Personal, das gerade nicht in vollem Umfang zum Einsatz kommen kann, zur Bewältigung der Corona-Pandemie ausdrücklich vor.

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