Bund fördert die Einrichtung einer Beratung für Menschen mit Behinderung

BRK Kreisverband Ostallgäu

Foto: BRK Ostallgäu

Gute Nachrichten für das BRK im Ostallgäu hat der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) pünktlich zum neuen Jahr: Wie ihm die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller nun mitteilte, wird das Ministerium die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung des BRK Kreisverbandes in Marktoberdorf mit mehr als 150 000 Euro fördern.

Grundlage ist das neue Bundesteilhabegesetz, das unter anderem vorsieht, bundesweit ein Netz unabhängiger Beratungsstellen zu schaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt hierfür Fördergelder in Höhe von jährlich rund 58 Millionen Euro für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 bereit. Für eine solche Förderung hat sich auch das Bayerische Rote Kreuz im Ostallgäu beworben und wurde nun aus rund 1 000 Antragsstellern ausgewählt.
„Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen wollen mehr Selbstbestimmung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung. Gute Beratung kann sie dabei nachhaltig unterstützen. Umso mehr freut es mich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung des BRK Kreisverbandes in Marktoberdorf mit mehr als 150 000 Euro fördern wird“, so der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU).

Auch beim Zuwendungsempfänger, dem BRK Ostallgäu ist die Freude groß, „dass wir gemeinsam mit der Lebenshilfe Ostallgäu die neue Teilhabe-Beratungsstelle für die Stadt Kaufbeuren und den Landkreis Ostallgäu eröffnen werden. Mit der neuen Beratungsstelle wollen wir Menschen mit Behinderung bei ihrer selbstbestimmten Lebensplanung unterstützen“, sagt die verantwortliche Sachgebietsleiterin Renate Dantinger.

Etabliert werden soll durch das BRK in Marktoberdorf in Kooperation mit der Lebenshilfe Ostallgäu ein unabhängiges Beratungsangebot zu eben dieser Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Beratung erfolgt durch Betroffene und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten zu fördern. Schon vor dem eigentlichen Antrag soll auf diese Weise eine erste Orientierung zu individuellen Teilhabemöglichkeiten und zum Verfahrensablauf erfolgen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf knapp 160 000 Euro. „Davon übernimmt der Bund rund 151 500 Euro“, beziffert Stracke die Zuwendungssumme. Die Beratung erfolgt zu festen Sprechzeiten. Es soll ferner regelmäßig Außensprechstunden geben. Zusätzlich wird eine Online-Beratung aufgebaut. Das Angebot ist für die Betroffenen kostenfrei.

Die gute Nachricht für das Ostallgäu überbrachte ihm die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller. „Mit dieser Bundesförderung wird eine ergänzende Beratungsstelle geschaffen, die Betroffenen im Umgang mit den Leistungsträgern zur Seite steht, sie informiert und unterstützt. Denn nur wenn die Menschen über ihre Ansprüche Bescheid wissen, ist ein Austausch auf Augenhöhe mit den Leistungsträgern möglich“, ergänzt der Bundestagsabgeordnete.

Stracke zeigte sich zudem erfreut, dass es mit der Regens-Wagner-Stiftung und deren Beratungsangebot am Standort Memmingen noch einen zweiten Zuwendungsempfänger für die Bundesförderung in seinem Wahlkreis gibt.

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