Ambulante Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

In Obergünzburg unterhält das Bayerische Rote Kreuz eine ambulante Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF). Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern nach Deutschland einreisen, gelten als unbegleitet. In der ambulanten Wohngruppe in Obergünzburg ist das Mindestalter 16 Jahre. Es können dort bis zu acht jugendliche Flüchtlinge leben.

Die Jugendlichen werden ambulant von pädagogischen Fachkräften und weiteren Mitarbeitenden des BRK-Kreisverband Ostallgäu betreut und versorgt. Die Betreuerinnen und Betreuer organisieren Aktivitäten, begleiten und helfen bei Hausaufgaben und dem Erlernen der deutschen Sprache oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind allein in einem fremden Land und damit ganz besonders auf fremde Hilfe angewiesen. Sie sprechen die Sprache nicht und haben weder Geld noch etwas zum Essen. Minderjährige Flüchtinge genießen während ihres Asylverfahrens in Deutschland jedoch eine besondere Betreuung. Die Versorgung ist relativ unabhängig vom Aufenthaltsstatus und die Betroffenen durchlaufen ein abgewandeltes Asylverfahren.

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