Das Projekt „Weiterentwicklung der Behindertenhilfe“
Hintergrund
Die Behindertenhilfe befindet sich aktuell in Bewegung. Ein Grund hierfür ist die weltweit geltende UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland 2009 in Kraft trat. Sie fordert die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Um der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen, wurde am 01.01.2017 das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, eingeführt. Die Philosophie lautet mehr Selbstbestimmung und weniger Fürsorge. Somit wird ein Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe eingeläutet.

Das Bundesteilhabegesetz - BTHG
Das BTHG wird in den nächsten Jahren stufenweise in Kraft treten.
Bereits Anfang des Jahres 2017 wurde die Einführung des Gesetzes spürbar. Beispielsweise wurden die Löhne in den Werkstätten für die Menschen mit Behinderung erhöht. Und sowohl in der Grundsicherung als auch in der Eingliederungshilfe wurde das Schonvermögen angehoben.
Die zweite Reformstufe kommt mit dem Jahr 2018. Ab Januar 2018 gibt es das „Budget für Arbeit“, das dabei unterstützen soll, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Um eine unabhängige Beratung zu ermöglichen, wird es außerdem neue Beratungsstellen geben, die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“.
Ab dem Jahr 2020 werden die Leistungen in der Behindertenhilfe deutlich getrennt. Es wird dann unterschieden zwischen Fachleistungen der Eingliederung und existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung.
Die letzte Reformstufe erfolgt 2023. Ab diesem Jahr wird der leistungsberechtigte Personenkreis neu festgelegt und eine neue Methode eingeführt, um den Bedarf zu ermitteln.
Eine detaillierte Darstellung der Veränderungen finden Sie in diesem PDF-Dokument.
Das Projekt
Inklusion, Selbstbestimmung, Partizipation und das BTHG sind momentan Schlagwörter in der Behindertenhilfe. Das Projekt „Weiterentwicklung der Behindertenhilfe“ unterstützt das BRK dabei, die aktuellen Veränderungen umzusetzen. Um die zeitgemäßen Entwicklungen mitzutragen und mitzugestalten, sollen die bestehenden Angebote der Behindertenhilfe neu ausgerichtet und weiterentwickelt werden.
Die Aufgabe besteht darin auf die künftigen Bedarfe der Menschen einzugehen, die aus dem Wunsch- und Wahlrecht, der Personenzentrierung und den Prozessen zur Inklusion und Teilhabe entstehen.
Um neue Ideen, Konzepte und Projekte auf den Weg zu bringen, sind der innerverbandliche Austausch und die interne Zusammenarbeit mit ausschlaggebend. Die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Quartalstreffen und Lenkungsgruppen ermöglicht eine offene Kommunikation und gegenseitige Unterstützung. Außerdem spielt die Vernetzung mit anderen regionalen Trägern und vorhandenen Diensten eine wichtige Rolle. Die Teilnahme und Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Runden Tischen stellt Kontakte her und erleichtert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Akteuren.
Projektbeauftragte: Veronika Reimers