Im ersten Schritt legen Sie die wesentlichen Gestaltungsmerkmale Ihrer Stiftungssatzung fest. Am besten nutzen Sie dazu den beiliegenden Vordruck, den Sie unter Materialien anfordern erhalten können. Sobald Ihr ausgefüllter Vordruck im Stiftungszentrum per Post oder Fax eintrifft, erstellen wir einen Entwurf für die Satzung und den Treuhandvertrag Ihrer Stiftung. Absprachen über individuelle Veränderungen und Ergänzungen können anschließend sowohl in einem persönlichen Gespräch als auch telefonisch erfolgen.
Nach Unterzeichnung von Stiftungssatzung und Treuhandvertrag reicht das Stiftungszentrum Münchner Rotes Kreuz beide Dokumente beim Finanzamt München ein. In der Regel dauert es nur drei Wochen bis zur steuerlichen Anerkennung Ihrer Stiftung. Anschließend übertragen Sie das Grundstockvermögen an Ihre Stiftung.
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