Jede Stiftung im Stiftungszentrum des Roten Kreuzes Ostallgäu verfügt über eine separate Buchhaltung. So können Sie den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehen. Zusätzlich wird die Stiftung regelmäßig vom Finanzamt geprüft und im Rahmen der Prüfung des Treuhänders jährlich durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrolliert.
Wie die Erträge aus Ihrer Stiftung verwendet werden, haben Sie bereits in der Stiftungssatzung festgelegt. Über die konkrete Verwendung der Gelder entscheidet der Vorstand Ihrer Stiftung. Angenommen, Sie haben im Stiftungszweck die Förderung von sozial benachteiligten Mädchen und jungen Frauen festgelegt, dann können die jährlichen Erträge aus Ihrer Stiftung nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Der Vorstand der Stiftung wählt das konkrete Förderprojekt aus, das Ihre Stiftungsmittel erhalten soll.
Wir suchen Sie!
Werden auch Sie ehrenamtlicher Lebensretter im BRK Rettungsdienst.
Lesen Sie hier mehr.