Der Staat honoriert die Förderung von gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken. Mit einer eigenen Stiftung im Stiftungszentrum des Roten Kreuzes Ostallgäu können Sie alle zusätzlichen Steuervorteile ausschöpfen, die Stiftungen gegenüber Zuwendungen an gemeinnützige Vereine haben.
Anlässlich der Errichtung Ihrer Stiftung können Sie bis zu 307.000 Euro steuerlich in Abzug bringen. Der Betrag kann flexibel innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden.
Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen sind jährlich in Höhe von bis zu 20.450 Euro abzugsfähig.
Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach Erbfall an eine steuerbegünstigte Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an.
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