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Gestaltung der Stiftung durch den Stiftungsgründer

Mit einer eigenen Stiftung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hilfe selbst zu gestalten. In der Stiftungssatzung legen Sie unter anderem fest:

  • den Namen der Stiftung
  • den Stiftungszweck
  • die Höhe des Grundstockvermögens
  • die Besetzung des Vorstands

 

Name, Stiftungszweck und höhe des Grundstockvermögens

Den Name der Stiftung, den Zweck und die Höhe des Grundstockvermögens der Stiftung legen alleine Sie, als Gründer der Stiftung, fest.

Vorstand

Jede Stiftung benötigt einen ehrenamtlichen Stiftungsvorstand. Als Stifter können Sie das Vorstandsamt selbst übernehmen oder eine Person Ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe betrauen. Selbstverständlich können Sie auch das Rote Kreuz im Ostallgäu damit beauftragen, einen ehrenamtlichen Vorstand für Ihre Stiftung zu benennen. In jedem Fall ist sichergestellt, dass die jährlichen Stiftungserträge im Rahmen des von Ihnen gewählten Stiftungszwecks eingesetzt werden.

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Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Ostallgäu
Beethovenstraße 2
87616 Marktoberdorf
Tel: 08342 - 9669-0
Fax 08342 - 9669-55
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