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Häufig gestellte Fragen

Gibt es aktuell freie Plätze in der Einrichtung?

Nein, im Moment gibt es eine Warteliste. Jedoch verändert sich die Situation regelmäßig, so dass eine Nachfrage sich lohnt.

Wie lange warte ich auf ein Zimmer?

Je nach Auslastung verändert sich die Wartezeit und kann im Idealfall sehr kurz sein. Bitte kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne.

Was kann/darf ich bei einem Einzug mitbringen?

Es ist ausdrücklich erwünscht, dass neue Bewohner bei Einzug eigene Möbel und sonstige persönliche Gegenstände wie Bilder oder Dekoartikel mitbringen. Maßgeblich ist dabei selbstverständlich der im jeweiligen Zimmer vorhandene Platz. Für Bewohner, die nicht oder nur begrenzt über eine eigene Einrichtung verfügen, hält unser Haus eine Grundausstattung bereit.

Können Besucher über Nacht bleiben?

Nach Absprache können Besucher, vor allem bei weiter Anreise, gerne unsere Unterbringungsmöglichkeiten für Gäste in Anspruch nehmen.

Bekomme ich Zuschüsse - wie und wo?

Kostenträger des Aufenthalts im St. Georgshof ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (in Bayern die Bezirke). Wer über ein Vermögen verfügt, muss dieses bis zur Schongrenze (im Moment ca. 2.600 €) einbringen.

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