BRK und Lebenshilfe eröffnen gemeinsam Beratungsstelle in Marktoberdorf

BRK Kreisverband Ostallgäu

Foto: BRK Ostallgäu

Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung soll gestärkt werden. Dieses Ziel steht im unlängst verabschiedeten Bundesteilhabegesetz ganz weit vorne. Die Kreisverbände von Lebenshilfe und Bayerischem Roten Kreuz (BRK) setzen sich seit langem für dieses Ziel ein. Zum Beispiel über ihre Kooperation in der Offenen Behindertenarbeit (OBA). Renate Dantinger vom BRK und Ralf Grath von der Lebenshilfe sind sich einig: „Gerade für Menschen mit Behinderung sind wohnortnahe Beratungsangebote unerlässlich, deshalb freuen wir uns, dass wir mit dieser Zusage in unserer Region ein ergänzendes Angebot schaffen können.“

Mit der bundesweiten Einführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) wird diese Zusammenarbeit auf eine neue Stufe gehoben. Die Beratungsstelle soll Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in Fragen der Teilhabe unterstützen, wie z.B. Fragen zum Leistungsrecht, zur Assistenz und weiterführenden Hilfen oder Antragstellungen. Die EUTB unterstützt die Ratsuchenden dabei, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.
Besondere Bedeutung hat in dem Konzept das sogenannte Peer Counseling. Das bedeutet, dass die Beratung vorrangig durch Fachkräfte erfolgt, die Behinderung in ihrem Umfeld erleben, sei es ganz persönlich oder als Angehörige. Gegenwärtig suchen BRK und Lebenshilfe noch nach Personal, das die geeignete Qualifikation und Erfahrung mitbringt. Das Angebot startet, sobald die Stellen besetzt sind. Finanziell gefördert wird die Beratungsstelle durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Lebenshilfe Ostallgäu und das Bayerische Rote Kreuz eröffnen die gemeinsame Beratungsstelle im Frühjahr im Marktoberdorfer Haus der Begegnung. Das Haus wurde deshalb gewählt, weil es barrierefrei erreichbar ist und dort seit seiner Eröffnung im Jahr 2011 Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung stattfinden.

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